„Das ist diesmal schiefgelaufen“, räumt Wolfgang Preibusch ein. Der Kirchtimker Pastor meint die traditionelle Einteilung seiner Gemeinde in ein halbes Dutzend Wahlbezirke. Jedes der sechs Dörfer im Kirchspiel bildet einen. Und das bedeutet: Nur in einem Ort, der auch Kandidaten hervorbringt, können die Gemeindeglieder ihr Wahlrecht auch ausüben. Zwar haben sich in Hepstedt und Kirchtimke je drei Kandidaten aufstellen lassen und in Ostertimke zwei, in Breddorf, Westertimke und Steinfeld aber eben keine. „Fast die Hälfte der Wahlberechtigten darf nicht wählen. Das ist bitter, das haben wir noch nie gehabt“, fasst Preibusch die Konsequenz zusammen.
Dabei hatte das bisherige Verfahren durchaus Vorteile: Jedes Dorf war im KV repräsentiert, die Nähe des KV zu allen Menschen in der Gemeinde war gesichert. „Das war bisher immer ein gutes Prinzip. Wir hatten immer die höchste Wahlbeteiligung im Kirchenkreis“, unterstreicht Preibusch.
Besagter enger Kontakt zwischen KV und Dorfbewohnern ist nach wie vor das Ziel des Pastors. Voraussichtlich werden deshalb nach der Wahl am 18. März vom Vorstand des Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck zwei Personen aus Breddorf und Steinfeld für den Kirchtimker KV benannt. Die haben ihre Bereitschaft erklärt, konnten aber nicht regulär kandidieren, weil sie die einzigen in ihren Dörfern sind. Das kirchliche Wahlrecht sieht aber vor, dass die Zahl der Namen auf den Wahlzetteln eineinhalb Mal höher ist als die Zahl der aus dem Dorf zu Wählenden. Einzelkandidaturen sind so ausgeschlossen. Beispiel: Hepstedt schickt zwei Personen in den KV, damit genügen die drei vorgeschlagenen Kandidaten.
Ferner besteht für den KV die Option, zusätzliche Mitglieder zu berufen. Damit ist also auch die Westertimker Präsenz noch nicht ganz vom Tisch.
