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Behörden-Zoff um gefällte Linde

zeven. Die 150-jährige Linde an der Kivinanstraße ist gefällt – aber Stadt und Landkreis schieben sich jetzt gegenseitig die Verantwortung dafür zu. Der Landkreis wirft der Stadt vor, nicht innerhalb einer festgesetzten Frist Widerspruch geltend gemacht zu haben. Die Stadt entgegnet, der Landkreis habe die Baugenehmigung bereits vor Ablauf dieser Frist erteilt.

In einer Stellungnahme aus Rotenburg heißt es dazu: „Der Landkreis bedauert, dass die alte Linde gefällt worden ist. Der Landkreis will mit dazu beitragen, dass die Kommunikation zwischen der Stadt und dem Landkreis zukünftig verbessert wird. Das fängt aber in Zeven an. Es ist zwar richtig, dass die Stadt Zeven in ihrer Stellungnahme vom 3.8.2011 neben anderen Punkten auf den Erhalt der im Bebauungsplan festgesetzten Bäume hinweist. In diesem Bebauungsplan der Stadt sind jedoch die einzelnen zu schützenden Bäume gar nicht maßstäblich eingezeichnet. Ohne weiteren Hinweis der Stadt konnte das Bauamt des Landkreises also gar nicht wissen, dass hier konkret ein schützenswerter Baum gefährdet ist. Weiterhin teilte die Stadt bereits in dieser Stellungnahme mit, dass sie gegen die Durchführung des Bauvorhabens keine Bedenken erhebt.“

An anderer Stelle wird darauf verwiesen, dass die Stadt nach dem Befreiungsantrag des Bauherren vom 3. November laut Baugesetzbuch zwei Monate Zeit zum Widerspruch gehabt habe. Die Frist sei am 3. Januar abgelaufen, „der Beschluss des Verwaltungsausschuss der Stadt Zeven vom 10.1.2012 hat daher juristisch gar keine Wirkung mehr.“

Für Stadtdirektor Johann Klintworth steht dagegen fest, dass die Stadt bereits beim Bauantrag vom 15. Juli darauf hingewiesen habe, dass geschützte Bäume zu erhalten seien. „Durch die Stellungnahme im Sommer war unsere Ablehnung klar. Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Bauvorhaben, aber der Baum hätte erhalten werden müssen. Und wenn die Frist bis zum 3. Januar ging, hätte der Landkreis nicht voreilig am 27. Dezember die Baugenehmigung erteilen dürfen, sondern hätte nachfragen müssen. Das ist zumindest widersprüchliches Verhalten“, so der Stadtdirektor. Im übrigen habe der Landkreis die Bauleitpläne der Stadt vorliegen und habe erkennen müssen, dass an der Kivinanstraße geschützte Bäume vorhanden seien. (ak)

Artikel vom 03.02.12 - 12:00 Uhr
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