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Bauern müssen sich auf neue Richtlinien einstellen

Bremervörde. Die Landwirtschaft in Europa soll umwelt- und klimafreundlicher werden. Im Herbst 2011 wurden die Verordnungsentwürfe für die EU-Agrarreform vorgelegt. Am 1. Januar 2014 soll die Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Kraft treten. Auf Einladung der Landberatung Vörder-Geest und des Moorberatungsrings Bremervörde hat Dr. Wilfried Steffens vom Landvolkverband Niedersachsen am Montag im „Oste Hotel“ in einem rund dreistündigen Vortrag über die Agrarreform und deren Folgen ab 2014 referiert.

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Referierte in Bremervörde über die ab 2014 geltende EU-Agrarpolitik: Dr. Wilfried Steffens .

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 gehe es Brüssel unter anderem um die Umverteilung der Subventionen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, die Förderung von Junglandwirten unter 40 Jahren, die Begrenzung von Direktzahlungen für Großbetriebe und Ökologisierungsmaßnahmen, auch „Greening“ genannt. „2014 klingt noch weit entfernt. Aber die Linie der Agrarreform steht. Nur Kleinigkeiten werden sich noch ändern“, betonte Dr. Steffens in seinem Vortrag.

Landwirten rät er deshalb, Neuerungen der Agrarreform schon bei der nächsten Antragsstellung im Mai zu berücksichtigen. „Verkaufen sie überschüssige Zahlungsansprüche. Ende 2012 werden sie gestrichen“, empfahl er. Laut einer Statistik der Landwirtschaftskammer liegt der Anteil der Betriebsprämie am fünfjährigen Gewinn der niedersächsischen Haupterwerbsbetriebe im Durchschnitt bei 62 Prozent. „Man mag von der Betriebsprämie halten, was man will. Aber verzichten kann darauf im Moment niemand“, unterstrich der Referent.

Heute verbrächten die Landwirte oft ebenso viel Zeit am Schreibtisch wie auf dem Acker oder im Stall. Daran werde sich wohl auch bei Inkrafttreten der EU-Agrarreform nichts ändern. „In Zukunft wird die Gewährung der Direktzahlungen komplizierter. Aber was aus Brüssel kommt, ist meistens kompliziert“, so der Experte für Struktur- und Förderpolitik. Die Landwirte sollen künftig mehr für Umwelt-, Klima- und Naturschutz tun, riet er seinen Zuhörern.

70 Prozent der Direktzahlungen würden unter Berücksichtigung der Cross-Compliance-Anforderungen als so genannte Basisprämie gezahlt. Ein Drittel der Direktzahlungen soll nach den Vorstellungen der EU künftig an „Greening“-Auflagen gekoppelt werden. Betriebe, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus wirtschaften, bekämen die Gelder per se.

Auflagen für Landwirte

Um Subventionen zu erhalten, müssten die Landwirte sich unter anderem an folgende Auflagen halten: Für Dauergrünland gilt ein Umbruchverbot und auf dem Ackerland müssen drei verschiedene Fruchtarten angebaut werden, wobei keine der Kulturen weniger als fünf Prozent und mehr als 70 Prozent der Fläche ausmachen darf. „100 Prozent Maisanbau mit Prämie wird es also nicht mehr geben“, verdeutlichte Dr. Steffens.

Darüber hinaus soll jeder Landwirt ökologische Vorrangflächen schaffen. Auf sieben Prozent der beihilfefähigen Hektarfläche sollen beispielsweise Hecken, Blühstreifen oder Uferrandstreifen angelegt werden. Dr. Steffens: „Zirka 42 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen erfüllen diese Vorgaben derzeit nicht. Das betrifft auch diese Region.“ (bz/nb)


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Was wird in zwei Jahren auf sie zukommen? Aufmerksam lauschen die Landwirte dem Vortrag. Fotos: bz/nb
Artikel vom 27.01.12 - 12:00 Uhr
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