Auslöser war die Forderung Reinhard Traus (CDU), eine größere Fläche im Südosten der ausgewiesenen Fläche nicht unter Natur-, sondern unter Landschaftsschutz zu stellen. Die Landwirte hätten dann weniger Auflagen zu beachten, so die Begründung. Reinhard Lindenberg (WFB) wollte dagegen gerne einen kleinen Streifen im Nordwesten weniger streng geschützt wissen, weil dieser Nahe einer Hofstelle und ohnehin unweit der Anschlussstelle Bockel direkt an der Bundesstraße 71 liegt.
„Wir kommen in die Rolle eines orientalischen Basars, wo um jede kleine Fläche gefeilscht wird“, ärgerte sich Volker Kullik (SPD). Er erinnerte daran, dass die jetzige Vorlage schon ein Kompromiss sei, nachdem der Landkreis einen vorherigen Entwurf Ende 2010 kurz vor der Verabschiedung gekippt hat, um mit den Anliegern erneut über die Abgrenzung zu reden. Insbesondere in Mulmshorn hatte sich damals starker Widerstand geregt, fürchteten Landwirte um hohe Auflagen für die Bewirtschaftung.
Nun wurden die Grenzen zwischen Natur- und Landschaftsschutz zugunsten letzterem neu gezogen und eine Lösung gefunden, der neben landwirtschaftlichen Interessenvertretungen auch die Naturschutzverbände zustimmten – wenn auch zähneknirschend, wie Thomas Lauber (Grüne) anmerkte. Die Zuordnungen seien nach fachlichen Kriterien erfolgt, führte Kullik aus. Es wäre beliebig, daran nun aus politischen Motiven etwas zu ändern. „Dann schnüren wir das gesamte Paket wieder auf.“
Das befürchtete auch Jürgen Cassier. Es gebe noch einige andere Grundeigentümer, die sich eine andere Einstufung wünschen würden, so der Leiter der Kreis-Naturschutzbehörde. Die könnten ihre Vorstellungen dann auch einfordern. Das Ergebnis wäre ein Flickenteppich und vermutlich eine endlose Diskussion.
Im Rahmen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH) stehe das Gebiet ohnehin unter Schutz, müssen Auflagen beachtet werden, betonte er. Die Grenzen habe das Land einst festgelegt und nach Brüssel gemeldet. Daran sei nicht mehr zu rütteln. Nun gehe es darum, das FFH-Gebiet über die Einteilung in Landschafts- und Naturschutzgebiete mit Leben zu erfüllen. Genau das habe seine Behörde getan. Ziel sei der Schutz von Biotopen ebenso wie der von Tier- und Pflanzenarten. Zum Beispiel böten sich dort Lebensräume für Schwarzstorch und Fischotter.
Landwirte könnten im Übrigen durchaus besser fahren, wenn ihre Flächen im Naturschutzgebiet liegen, warf Jürgen Cassier ein. Denn dann können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Erschwernisausgleich geltend machen. Diese Möglichkeit bestehe in einem Landschaftsschutzgebiet nicht. Für Cassier sind die Vorbehalte gegen ein NSG denn auch eher emotional motiviert.
Er wundere sich, dass einige die Chance auf Ausgleichszahlungen ausschlagen, bemerkte Naturschutzbeauftragter Werner Burkart. Nachdem dem Naturschutzgedanken im Landkreis bislang wenig Rechnung getragen worden sei, sei der Glindbusch für ihn eine Nagelprobe. Auch mit Blick auf anstehende Ausweisungen in anderen Bereichen. Sie wollten nicht das Paket neu aufzuschnüren, sondern nachdrücklich auf die Situation und Bedenken der Landwirte hinweisen, betonte Reinhard Trau für die CDU, die der Verwaltungsvorlage am Ende ebenso wie Reinhard Lindenberg zustimmte. (oer)
