Der Grabstein-Prozess, in dem der Angeklagte José V. bis zum Schluss keine Aussage zu den Vorwürfen macht, findet nun sein Ende - ein gutes ist es für den Angeklagten nicht. Er wird am Dienstag vor dem Landgericht Bremen wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Bis zum Ende konnte wenig Licht ins Dunkle gebracht werden
Der genaue Tathergang konnte nicht endgültig rekonstruiert werden, so dass eine mögliche Vorgeschichte in Form eines Streits zwischen den beteiligten Obdachlosen nicht auszuschließen ist. Bewiesen ist jedoch, dass der rund 15 Kilogramm schwere Grabstein die Tatwaffe war und José V. damit mindestens zwei Mal auf den Kopf des Opfers eingeschlagen hat. Dass eine dritte Person beteiligt war, konnte ausgeschlossen werden. Dafür sprechen laut Richter die analysierten DNA-Spuren auf dem blutüberströmten Grabstein, der Kleidung des nun Verurteilten und des Opfers.
Der Angeklagte nutzt die Wehrlosigkeit des Opfers aus
Die Tat wird als versuchter Mord gewertet, da das Opfer wehrlos im Schlaf angegriffen wurde. Allerdings wurde bei dem Urteil bedacht, dass José V. stark von verschiedenen Drogen abhängig ist und täglich Cannabis, Kokain und Diazepam konsumierte. Der Richter und die Schöffen sind nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme zu der Entscheidung gekommen: Der Angeklagte José V. hat am 28. Mai des vergangenen Jahres auf dem Geestemünder Friedhof mit dem Grabstein mehrfach auf den schlafenden anderen Obdachlosen eingeschlagen. Die schweren, lebensgefährlichen Schädelfrakturen samt Hirnblutung hat das 56-jährige Opfer überraschend gut überstanden, leidet aber noch unter Sprachstörungen und Gedächtnisverlust.
Nun muss der 37-Jährige in Haft
José V. wurde für insgesamt acht Jahre verurteilt. Drei Jahre davon muss er in einer Entzugseinrichtung in Therapie verbringen und seine Suchtkrankheit überwinden. Zuvor muss er ein Jahr der Freiheitsstrafe absitzen. Der Haftbefehl vom 28. Mai des vergangenen Jahres bleibt laut dem Urteil bestehen. Da José V. nach der Festnahme bisher acht Monate in Untersuchungshaft verbrachte, kann er bereits in vier Monaten die Therapie antreten. Sollte der Verurteilte die Therapie erfolgreich beenden und anschließend drogenfrei leben können, besteht die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe nach insgesamt vier Jahren Haft. Während José V. dem Richter und seiner Dolmetscherin zuhört, ist ihm anzusehen, dass ihm sein Schicksal bewusst wird. Seine Tränen muss er mehrfach aus dem Gesicht wischen.