Fall Frederike: Mordverdächtiger bleibt auf freiem Fuß
Im Jahrzehnte alten Mordfall Frederike bleibt der Verdächtige bis auf Weiteres unter Auflagen auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte seine einstweilige Anordnung aus dem Juli um weitere sechs Monate, wie die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats am Donnerstag mitteilten. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung, weil dem Mann trotz eines Freispruchs in den 1980er Jahren aufgrund neuer belastender Beweise erneut der Prozess gemacht werden soll. Die gesetzliche Neuregelung, die das ermöglicht, ist umstritten und wird derzeit in Karlsruhe geprüft.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Der Mann wird verdächtigt, die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben. Damals konnte ihm das nicht nachgewiesen werden. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber der Täter sein. Im Februar wurde er deshalb erneut verhaftet, im August hatte eigentlich am Landgericht Verden der Prozess beginnen sollen.
Aber kurz zuvor hatte das Verfassungsgericht die Freilassung des Mannes verfügt. Es sei offen, ob die Neuregelung verfassungskonform sei. Deshalb kam der Mann frei, bis im Hauptverfahren über seine Verfassungsklage entschieden ist.
Das ist noch nicht passiert. Die Richter teilten mit, die Sach- und Rechtslage habe sich seit Juli nicht wesentlich geändert. Und der Mann sei allen Weisungen beanstandungsfrei nachgekommen. Er muss sich unter anderem zweimal wöchentlich bei der Staatsanwaltschaft melden und darf seinen Wohnort nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Hintergrund ist eine Änderung der Strafprozessordnung (Paragraf 362), die vor einem Jahr in Kraft getreten war. Vorher war es nur in eng begrenzten Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa wenn er ein Geständnis ablegt. Jetzt geht das auch, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel“ auftauchen. Die Regelung ist auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren.
Kritiker sehen den zentralen Grundsatz des Strafrechts verletzt, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal verfolgt werden darf. Frederikes Familie hatte lange für die Neuregelung gekämpft.
- Mitteilung des Gerichts
- Beschluss vom 20. Dezember
- Erste einstweilige Anordnung vom 14. Juli
- Beschluss des OLG Celle vom 20. April
- OLG-Mitteilung dazu
- Neuregelung in der Strafprozessordnung, § 362 Nr. 5 StPO
- Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 GG
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