Nach der Bürgerschaftswahl: Am Mittwoch, 31. Mai, stellt der Landeswahlausschuss das Endergebnis fest. Die gewählten Kandidatinnen/Kandidaten erklären schriftlich Mandatsannahme. Falls jemand nicht annimmt, ermittelt der Wahlleiter Nachrücker.
Als letzte Amtshandlung lädt der Vorstand der Bürgerschaft die neu gewählten Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung ein (voraussichtlich am 29. Juni). In der konstituierenden Sitzung, die der derzeitige Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff eröffnet, gibt sich das neue Parlament eine Geschäftsordnung.
Danach wählt die Bürgerschaft Präsident/Präsidentin, zwei Vizepräsidentinnen/-präsidenten, Schriftführerinnen/Schriftführer, Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts, des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses. (pm/lit)