Schäfer zieht vor OVG wegen Waffenerlaubnis zur Wolfsabwehr
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg, das einem Schäfer aus dem Landkreis Harburg verbietet, seine Schafe mit einer Waffe vor Wolfsangriffen zu schützen, hat der Landwirt Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt bestätigte den Antrag am Dienstag. Der Schäfer Wendelin Schmücker hatte argumentiert, dass er mit der Flinte sich seiner Herde nähernde Wölfe abschrecken und notfalls auch töten könne. Es ging um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer Schießerlaubnis. Die Stadt Winsen (Luhe) hatte zuvor entsprechende Anträge abgelehnt.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild