Doch damit will die Stadt nicht nur einen Beitrag zur Entspannung ihrer äußerst kritischen Finanzlage leisten. Damit werden, so die Verwaltung, „auch ordnungspolitische Ziele verfolgt.“ Sprich: Die Anziehungskraft von Geldspielgeräten und die Zahl der Spielhallen sollen eingedämmt werden. Wörtlich heißt es in der Beschlussvorlage aber auch: „Der Steuersatz darf jedoch keine erdrosselnde Wirkung entfalten.“
Wie die Verwaltung mitteilt, verstößt laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg eine Erhöhung des Steuersatzes auf 22 Prozent des Einspielergebnisses (Bruttokasse) nicht gegen die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber und sonstigen gewerblichen Spielgeräteaufsteller. Bis zu 22 Prozent sind also zulässig. Die Stadt Nordenham erhöht jetzt ihren Steuersatz - sofern der Stadtrat der Empfehlung des Finanzausschusses folgt - von zurzeit 20 Prozent auf 22 Prozent.
Die Stadt wird in diesem Jahr 2022 voraussichtlich 550.000 Euro Vergnügungssteuer einnehmen. Erwartet worden waren „nur“ 350.000 Euro. Aber offenbar hat der Andrang nach Ende der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie wieder deutlich zugelegt.
In den zurzeit vier Spielsalons in Nordenham und an den Glücksspielautomaten in Gaststätten werden Schätzungen zufolge insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro jährlich verspielt. Zuletzt war die Spielgerätesteuer in Nordenham im Jahr 2017 erhöht worden - auf den bis jetzt gültigen Steuersatz von 20 Prozent.