Schöffen sind Laienrichter, die bei Verhandlungen an Amts- und Landgerichten mitmachen und dabei das gleiche Stimmrecht wie die Vorsitzenden Richter haben. Wer sich als Schöffe bewirbt, muss laut Justizministerium damit rechnen, durchschnittlich an zwölf Prozessterminen im Jahr teilzunehmen.
Besondere Rechtskenntnisse sind nicht nötig. Ziel ist es, dass möglichst alle Bevölkerungsgruppen nach Alter, Beruf, Geschlecht und sozialer Stellung berücksichtigt werden. Schöffinnen und Schöffen sollen ihre Sicht der Dinge und Einstellungen mitbringen und in die Ausübung des Amtes einbringen. Dies soll dabei helfen, ein gerechtes Urteil zu finden.
So wird man Schöffin oder Schöffe
Doch wie wird man Schöffin oder Schöffe? Dafür muss man zunächst einige Voraussetzungen erfüllen, sagt Ordnungsamtsleiterin Sonja Brödje, die sich in Nordenham um die Vorbereitung der Wahl kümmert. „Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden“, erläutert sie.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. „Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen“, so Sonja Brödje.
Richter, Rechtsanwälte und Pastoren sind außen vor
Auch wer hauptamtlich in oder für die Justiz arbeitet oder als Priester, Pastor, Imam beziehungsweise Rabbiner tätig ist, soll nicht Schöffe werden. Sonja Brödje: „Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.“ Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben.
Für Nordenham werden mindestens 37 Bewerberinnen und Bewerber gesucht, für Butjadingen liegt die Mindestzahl bei acht und für Stadland bei elf. Wer von diesen insgesamt 56 Frauen und Männern am Ende Haupt- oder Ersatzschöffe wird, entscheidet in der zweiten Jahreshälfte der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Nordenham.
Laienrichter nehmen in Nordenham und Oldenburg an Verhandlungen teil
Wer gewählt wird, nimmt von 2024 bis 2028 am Amtsgericht Nordenham und am Landgericht Oldenburg als Vertreterin oder Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen teil.
Der Stadt liegen bereits vier Bewerbungen für das Schöffenamt vor. Sonja Brödje hofft, dass noch viele weitere folgen werden. Die Stadt ist aktuell dabei, auf allen ihr zur Verfügung stehenden Kanälen für die Wahl zu werben. Zudem werden amtierende Schöffinnen und Schöffen gefragt, ob sie erneut kandidieren möchten.
Von Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Das für die Kandidatur notwendige Formular gibt es auf der Seite der Stadt in der Rubrik „Neuigkeiten“. Zudem findet man dort Internetlinks zu anderen Seiten, auf denen das Ehrenamt und die damit einhergehenden Aufgaben und Pflichten umfassend erläutert werden. Das ausgefüllte Bewerbungsformular kann bis zum 3. März im Nordenhamer Rathaus abgegeben werden.
Auch wer sich vorstellen könnte, Jugendschöffin oder Jugendschöffe zu werden, findet auf der Homepage der Stadt das dazu notwendige Formular. Details zur Jugendschöffenwahl sollen laut Sonja Brödje in Kürze folgen.