In der Börde Sittensen geben sich Projektentwickler derzeit die Klinke in die Hand. Sie alle haben Interesse, in der Gegend eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu installieren. Die Samtgemeinde sah sich nun in der Pflicht, ein Konzept auszuarbeiten, um die Ansiedlung von Solarparks zu steuern. Ein solches hat die Verwaltung jetzt auch vorgelegt. Der Samtgemeinde-Bauausschuss hat das 20-seitige Papier mit großer Mehrheit abgenickt.
Solarparks an Autobahnen sind privilegiert
Das Konzept gilt allerdings nur eingeschränkt: Nach einer Änderung des Baugesetzbuches gelten Solarparks entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen in einem 200 Meter breiten Korridor als privilegiert. Heißt: Für sie ist keine Bauleitplanung mehr notwendig, diese Anlagen können auch ohne Zustimmung der jeweiligen Gemeinde errichtet werden. Für alle anderen Außenbereiche sind ein Bebauungsplan und die Anpassung des Flächennutzungsplans vonnöten.
Kriterien für Solar-Standorte
Um diese Bereiche geht es in dem Konzept. In dem Papier sind alle Kriterien für die Beurteilung geeigneter Solar-Standorte aufgelistet. Antragstellern ist damit ersichtlich, in welchen Bereichen Freiflächenanlagen städtebaulich erwünscht sind.
Lieber ein paar große Parks als eine Vielzahl von kleinen Anlagen: Auch das steht sinngemäß im Konzept. Wörtlich heißt es: „Es kann sich - auch im Sinne einer umweltverträglichen Standortsteuerung - anbieten, an einzelnen Standorten große Solarparks zu planen, wenn die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist.“
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die geplante Wasserstoffleitung, die durch die Samtgemeinde führen wird. Entlang dieser Trasse sollen Solarparks möglich sein, so sie denn grünen Wasserstoff produzieren möchten.
Kein Solarpark in Schutzgebieten
Unzulässig sind Solarparks in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie auf Flächen, die in den Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete für bestimmte Nutzungen, wie zum Beispiel für Wald oder Biotopverbund, vorgesehen sind. Der Abstand zur Wohnbebauung soll 250 Meter betragen.
Rat muss zustimmen
Der Samtgemeinde-Bauausschuss empfiehlt mit großer Mehrheit, das Konzept abzusegnen. Die Entscheidung trifft der Samtgemeinderat. Er kommt am Donnerstag, 23. März, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Diese findet im Dorfgemeinschaftshaus in Groß Meckelsen statt und beginnt um 19 Uhr. Nach Zustimmung durch den Rat wird das „Konzept zur Planung und Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ auf der Homepage der Samtgemeinde einsehbar sein.Solarparks sollen aus Sicht der Samtgemeinde auch nicht zu einer Verknappung besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Produktionsfläche führen. Zugelassen werden sollen nur Flächen mit geringer Bodenqualität. Auch Flächen, die als Vorranggebiete für die Windenergienutzung infrage kommen könnten, sind dem Konzept zufolge kritisch zu sehen. Ebenso ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus sowie Flächen am Ortsrand, die das Ortsbild beeinträchtigen könnten.
Samtgemeinde will Bürger beteiligen
Als potenziell geeignet gelten unter anderem versiegelte Flächen, Brachflächen, kontaminierte Flächen und stillgelegte Abfalldeponien sowie Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, die nicht mehr unter die Privilegierung fallen. Auch Moorböden gelten als geeignet.
Die Samtgemeinde möchte auch gerne Bürger und Gemeinden an den wirtschaftlichen Erfolgen von Solarparks beteiligen. Schon bei der Antragstellung ist ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Welche Beteiligungsmodelle zur Anwendung kommen, ist einzelfallbezogen zu betrachten. Letztlich verpflichten sich die Antragsteller, die Anlagen nach Stilllegung des Solarparks wieder zurückzubauen.