Wirtschaft

Krankenkassen-Bonus: So schnappt das Finanzamt nicht zu

Ein Krankenkassen-Bonus ist steuerfrei bis 150 Euro. Überschreiten Verbraucher diesen Betrag, wird es kniffelig. Was getan werden muss, damit das Finanzamt die Zahlung nicht als Beitragserstattung wertet, lesen Sie hier.

Wenn die Krankenkasse einen Bonus auszahlt, mindert dieser bis zu einer Höhe von 150 Euro nicht den Sonderausgabenabzug.

Wenn die Krankenkasse einen Bonus auszahlt, mindert dieser bis zu einer Höhe von 150 Euro nicht den Sonderausgabenabzug. Foto: Berg

Ein Bonus der Krankenkasse ist bis 150 Euro steuerfrei. Zahlungen bis zu diesem Betrag mindern nicht den Sonderausgabenabzug. Fällt der Bonus höher aus, ist ein Beleg notwendig, damit das Finanzamt nicht zugreift. Warum der Unterschied zwischen Bonuszahlung und Beitragserstattung so wichtig ist und was es dabei sonst noch steuerlich zu berücksichtigen gilt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

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