Meinung & Analyse

Das Verfassungsgericht tut der SPD mit seinem Urteil einen Gefallen

Das Verfassungsgericht hat zum Solidaritätszuschlag geurteilt: Dieser ist weiter verfassungsgemäß. Das Urteil überrascht und spielt der SPD in die Karten.

Das Verfassungsgericht tut der SPD mit seinem Urteil einen Gefallen
Das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag kommt durchaus überraschend: 35 Jahre nach der Einheit hatten viele Beobachter erwartet, dass Karlsruhe den Fortbestand des Zuschlags zumindest teilweise infrage stellen würde. Das haben die Richter nicht getan – und damit vor allem der SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der Union einen Gefallen getan. Die Union hatte im Wahlkampf angekündigt, den Soli abzuschaffen. In den Gesprächen mit der SPD hat sie dafür nun ein Argument weniger. Sie wird sich jetzt gut überlegen, ob sie an den Abschaffungsplänen festhält – oder auf anstrengendere Diskussionen mit der SPD über Ausgabenkürzungen lieber verzichtet. Denn ohne den Soli würde das klaffende 30-Milliarden-Loch im Bundeshaushalt um rund 13 Milliarden Euro größer.

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