Im Regelfall sieht ein Gesetzgebungsverfahren so aus: Die Bundesregierung beschließt einen Entwurf im Kabinett, dann geht das Regelwerk in den Bundestag. Was dann passiert, beschrieb der inzwischen verstorbene SPD-Politiker Peter Struck einst als „Strucksches Gesetz“: Es kommt kein Gesetz aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist. Statt im Hauruck-Verfahren mit wenigen Beteiligten hinter verschlossenen Türen wird also im Bundestag – ganz im Sinne der Gewaltenteilung - von Fachpolitikern mit Expertise aus der Wissenschaft und Praxis um das beste Ergebnis gerungen. Soweit die Theorie.
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