Vielmehr würden sie weiterhin von ihren Eltern gefüttert und umsorgt, heißt es in einer Mitteilung des Umweltverbandes. Eine „Entnahme“ ist nach dem Naturschutzgesetz sogar verboten. „Einige Vogelarten verlassen bereits ihr Nest, noch bevor sie richtig fliegen können“, erläutert Manfred Radtke vom BUND Rotenburg. „Diese unerfahrenen Vogeljungen wirken auf den ersten Blick zwar hilflos. Aber sie aufzunehmen, ist ein Fehler und hat mit Tierliebe nur wenig zu tun.“
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