Dagegen bleibt ein 30 Jahre alter Angeklagter in Freiheit. Er hat sich der Beihilfe zu dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Cannabisprodukten schuldig gemacht. Gegen diesen Scheeßeler wurde eine 18-monatige Bewährungsstrafe verhängt.
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