Die neue Fassung der Richtlinie zur Wohnraumförderung des Landkreises Rotenburg tritt am Dienstag, 1. Oktober, in Kraft - und bietet zusätzliche Möglichkeiten für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Nach dieser Richtlinie können Antragsteller nun Zuschüsse bis zu 30.000 Euro für den Umbau von Wohneigentum zur Schaffung von kleinen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen erhalten. Weiterhin wird die Anzahl der förderbaren Wohnungen pro Antragsteller gegenüber der bisherigen Richtlinie nicht mehr begrenzt. Und Fristen zur Fertigstellung werden erhöht.
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