Die Maklervergütung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 652, geregelt, wissen die Experten der ARAG. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision gibt es nach deren Angaben allerdings nicht. Doch es gibt branchenübliche Vereinbarungen. Und danach liegt die durchschnittliche Maklerprovision beim Immobilienkauf zurzeit bei rund sieben Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Beim privaten Kauf von Einfamilienhäusern oder Wohnungen, die anschließend auch privat genutzt werden, darf maximal die Hälfte der Provision den Käufern auferlegt werden.
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