Bringen Sie sich neben Ihrem Hauptjob ehrenamtlich ein? Oder sind Sie nebenbei als Trainer, Chorleiter oder Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr tätig? Dann müssen Sie unter Umständen keine Steuern auf dafür erhaltene Aufwandspauschalen abführen. Die Stichworte lauten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, so der Bund der Steuerzahler. Mit der Ehrenamtspauschale können pro Jahr 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei vereinnahmt werden, bei der Übungsleiterpauschale sind es bis zu 3.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nur nebenberuflich mit einem zeitlichen Umfang von maximal einem Drittel einer Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird und sie der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient oder im öffentlichen Auftrag erfolgt.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt