Leben & Sparen

So bleiben Einkünfte aus dem Ehrenamt steuerfrei

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gibt es Nebentätigkeiten, die steuerfrei vergütet werden können. Dazu müssen sie aber unter anderem eine gewisse Gemeinnützigkeit erfüllen.

Ein Feuerwehrmann mit Helm von hinten

Übernehmen Sie als Ausbilder Verantwortung in der Freiwilligen Feuerwehr? Dann belohnt der Fiskus Ihr Engagement unter Umständen mit Steuerentlastungen. Foto: Philipp von Ditfurth

Bringen Sie sich neben Ihrem Hauptjob ehrenamtlich ein? Oder sind Sie nebenbei als Trainer, Chorleiter oder Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr tätig? Dann müssen Sie unter Umständen keine Steuern auf dafür erhaltene Aufwandspauschalen abführen. Die Stichworte lauten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, so der Bund der Steuerzahler. Mit der Ehrenamtspauschale können pro Jahr 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei vereinnahmt werden, bei der Übungsleiterpauschale sind es bis zu 3.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nur nebenberuflich mit einem zeitlichen Umfang von maximal einem Drittel einer Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird und sie der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient oder im öffentlichen Auftrag erfolgt.

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