Ein ehemaliger Häftling könnte sich in Richtung Scheeßel aufgemacht haben. Ganz in die Nähe des Ortes, wo auch seine Lebensgefährtin mit den beiden gemeinsamen Kindern und einer weiteren Tochter lebt. Das Problem: Zu der anderen, zu diesem Zeitpunkt 17-jährigen Tochter, darf der Mann auf keinen Fall Kontakt aufnehmen, so hat es ein Gericht in Rostock entschieden.
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