Dabei kam zur Sprache, dass der Angeklagte den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen werde. Beträge wurden nicht genannt. Die Anwälte scheinen bereits etwas ausgehandelt zu haben. In einem Fall aus dem Kreis Diepholz mit einer getöteten Inlineskaterin waren es dieselben Verteidiger und Nebenklagevertreter wie in dem aktuellen Prozess. Damals hatte man sich auf je 20.000 Euro für Eltern und die Geschwister der Getöteten geeinigt.
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