Bei weiteren 21 toten Vögeln unterschiedlicher Arten, darunter Stockenten, Graugänse und Kormorane, waren die Proben negativ. Nach einer Risikoabschätzung sieht der Bereich Veterinärwesen der Kreisverwaltung derzeit von Maßnahmen wie einer Aufstallungspflicht ab. Geflügelhalter werden aber dringend gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese sind zentral zur Prävention von Tierseuchen und regeln den Zugang von Personen, Tieren und Fahrzeugen zu Betrieben sowie die Nutzung von Ausrüstung. Regelmäßige Überprüfungen dieser Vorkehrungen helfen, die Einschleppung des Virus in private und gewerbliche Geflügelhaltungen zu verhindern.
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