„Nach Unterschrift des Vertrages kann dieser erst zum Laufzeitende gekündigt werden“, sagt Tobias Klingelhöfer, Experte bei der Versicherung ARAG. Seit März 2022 dürfen Verträge mit Fitnessstudios nur eine Lauflänge von zwei Jahren haben. „Danach werden Mitgliedserträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängert, der Kunde könnte dann monatlich kündigen“, so Klingelhöfer. Werde nicht gekündigt, verlängere sich der Vertrag im Normalfall automatisch.

„Erstverträge dürfen eine maximale Laufzeit von zwei Jahren haben“, erklärt Versicherungsexperte Tobias Klingelhöfer. Foto: ARAG
Wenn während der Vertragslaufzeit der Kunde erkrankt, was einen Besuch des Fitnessstudios verhindert, „ist eine vorzeitige Kündigung bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich“. Bei einer Erkrankung, die zu Vertragsabschluss dem Sporttreibenden bekannt war, ist ein vorzeitiger Ausstieg indes nicht möglich, unterstreicht Klingelhöfer.