Nordenham

Mit illegalem Glücksspiel Kasse gemacht: Nordenhamer soll 4.200 Euro zahlen

Er soll unerlaubt in zwei Fällen ein Glücksspiel veranstaltet haben. Deswegen hat ein Strafrichter am Amtsgericht Nordenham einen 37 Jahre alten, nicht vorbestraften Nordenhamer jetzt zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt. Hier die Details.

Jemand sitzt vor einem Geldspielautomaten. Das Foto dient der Bebilderung für einen aktuellen Gerichtsfall in Nordenham.

Ein Nordenhamer soll unerlaubt in zwei Fällen ein Glücksspiel veranstaltet haben - in einem Fall mittel eines nicht zugelassenen Online-Sportwetten-Automaten und im anderen Fall mit zwei nicht zugelassenen Geldspielautomaten. Foto: Gollnow/dpa

Ein 37-jähriger, nicht vorbestrafter Nordenhamer hat sich jetzt vor dem Amtsgericht Nordenham verantworten müssen. Er soll unerlaubt in zwei Fällen ein Glücksspiel veranstaltet haben - in einem Fall mittel eines nicht zugelassenen Online-Sportwetten-Automaten und im anderen Fall mit zwei nicht zugelassenen Geldspielautomaten. Das soll in einem abgeschiedenen, aber frei zugänglichen, früher gastronomisch genutzten Raum in Nordenham geschehen sein.

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