Ein 37-jähriger, nicht vorbestrafter Nordenhamer hat sich jetzt vor dem Amtsgericht Nordenham verantworten müssen. Er soll unerlaubt in zwei Fällen ein Glücksspiel veranstaltet haben - in einem Fall mittel eines nicht zugelassenen Online-Sportwetten-Automaten und im anderen Fall mit zwei nicht zugelassenen Geldspielautomaten. Das soll in einem abgeschiedenen, aber frei zugänglichen, früher gastronomisch genutzten Raum in Nordenham geschehen sein.
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