Der Nachteilsausgleich zielt darauf ab, Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung so zu helfen, dass sie ihre Fähigkeiten bei den gestellten Aufgaben nachweisen können. Auch Maryella Monsees ist in den Genuss dieses Nachteilsausgleichs gekommen. Die Oberschule Langen gewährte der 15-Jährigen den sogenannten Notenschutz, vermerkte also in einem Zusatz im Zeugnis, dass die Benotung auf Beschluss der Klassenkonferenz im Lesen und Rechtschreiben von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen sei. Für die Betroffenen ist das ein Vorteil, weil damit ihre Lernschwierigkeiten anerkannt und ihre Leistungen für Außenstehende besser eingeordnet werden können. Bei der Prüfung zum erweiterten Realschulsabschluss soll dieser Notenschutz jetzt wegfallen.
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