Die Finanzämter erhalten zahlreiche steuerlich relevante Daten – zum Beispiel zum Lohn und zu Lohnersatzleistungen, zu Renten, zu Beiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung und zur Altersversorgung – auf elektronischem Wege. Für die Abgabe dieser elektronischen Daten haben die verschiedenen Institutionen eine Frist bis Ende Februar des Folgejahres. Bundesweit werde daher erst am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres begonnen, informiert das Finanzamt Nordenham. Damit stelle man sicher, dass die genannten Daten vollständig eingegangen sind.
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