Nach dem Ende der durch die Düngeverordnung festgelegten Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger ist es Landwirtinnen und Landwirten seit dem 1. Februar grundsätzlich wieder erlaubt, diese Düngemittel auf Acker- und Grünlandflächen auszubringen. Doch der milde und nasse Winter sorgt für erschwerte Bedingungen bei der Gülledüngung. Das berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) mit Sitz in Oldenburg.
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