Butjadingen

Was die Landwirte der Region jetzt beim Ausbringen von Gülle beachten müssen

Seit Anfang des Jahres gelten für das Ausbringen von Gülle neue Spielregeln. Sie betreffen vor allem Grünland- und Ackergrasflächen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erläutert die Hintergründe.

Ein Güllefahrzeug auf Grünland

Die streifenförmige, bodennahe Ausbringung von flüssigem organischem Dünger - hier ist ein Güllefass mit Schleppschlauchverteiler zu sehen - hat gegenüber herkömmlicher Verteiltechnik unter anderem den Vorteil, dass deutlich weniger Ammoniak in die Atmosphäre gelangt. Seit Anfang 2025 ist diese Art der Gülle-Ausbringung auch auf Grünland vorgeschrieben. Foto: Djuren

Nach dem Ende der durch die Düngeverordnung festgelegten Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger ist es Landwirtinnen und Landwirten seit dem 1. Februar grundsätzlich wieder erlaubt, diese Düngemittel auf Acker- und Grünlandflächen auszubringen. Doch der milde und nasse Winter sorgt für erschwerte Bedingungen bei der Gülledüngung. Das berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) mit Sitz in Oldenburg.

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