Selsingen

Neue Chancen für Hausbesitzer in „Selsingen-Mitte“

Gute Nachricht für Hauseigentümer in Sachen Städtebauförderung: Wer eine Immobilie im Kernbereich „Selsingen-Mitte“ besitzt, hat bei Gebäudesanierungen die Chance, Fördergeld zu beantragen. Das gilt ab 2024 für alle Häuser, nicht nur ausgewählte.

Für das Sanierungsgebiet „Kernbereich Selsingen-Mitte“ gilt zum 1. Januar 2024 eine neue Modernisierungsrichtlinie. Davon können nun alle Hauseigentümer profitieren, deren Immobilie in dem Bereich steht. Der Selsinger Gemeinderat folgt den Vorschlägen aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss, wonach er die Neufassung der Richtlinie bei einer Gegenstimme von Clement Viebrock (CDU) mehrheitlich befürwortet.

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