Im Dezember des vergangenen Jahres erklärte der Niedersächsische Staatsgerichtshof den aktuellen Zuschnitt der Wahlkreise für verfassungswidrig: Die derzeitigen Wahlkreise unterscheiden sich teilweise stark in ihrer Größe. Die Wahlkreise sollen so angepasst werden, dass die Bevölkerungszahlen künftig annähernd gleich sind.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
