Das Geflügel muss jetzt in geschlossenen Ställen oder unter einem Schutz gehalten werden, der diese Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.
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