Bei der Beurteilung der Wetterlage ist entscheidend, ob die Witterungsverhältnisse so extrem sind, dass die Schüler die Schule nicht erreichen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder der Schulweg eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Ist dies der Fall, ordnet der Landkreis Rotenburg den allgemeinen Ausfall des Präsenzunterrichtes in den Schulen an. Typische extreme Witterungsverhältnisse sind:
• Schneeverwehungen auf den Straßen, gegen die der Winterdienst nicht mehr ankommt,
• Glatteis, wenn Regen auf gefrorenen Boden fällt und die Winterdienste nicht überall gleichzeitig streuen können,
• ein orkanartiger Sturm, bei dem Bäume auf Straßen und Gehwege stürzen können.
Für den Schülerverkehr am Montag, 19. Dezember, kann nach jetziger Wetterprognose eine Glatteislage nicht ausgeschlossen werden, teilt der Landkreis Rotenburg mit. Entscheidend wird sein, ob und wann der Regen den Landkreis erreicht. Aus diesem Grund wird die Entscheidung über einen möglichen Ausfall des Präsenzunterrichts frühestens am Sonntagabend fallen. Spricht dann die Wetterprognose nicht eindeutig für den Ausfall, kann eine Anordnung auch noch bis spätestens 5 Uhr morgens erfolgen.
App kann in App Store oder bei Google Play runtergeladen werden
Findet ein allgemeiner Ausfall des Präsenzunterrichtes statt, informiert der Landkreis über den Rundfunk, die eigene Internetseite
(www.lk-row.de/unterrichtsausfall) und über die Landkreisapp, dort auch per Pushnachricht. Die App kann im App Store oder bei Google Play unter dem Stichwort „Landkreis ROW“ heruntergeladen werden. Auch die Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (www.vmz-niedersachsen.de) zeigt Unterrichtsausfälle an.
Für Schüler, die trotz angeordneten Ausfalls des Präsenzunterrichts zur Schule kommen, weil sie nicht zu Hause bleiben können, gewährleisten alle Schulen eine Betreuung.
Erziehungsberechtigte von Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I können ihre Kinder zudem auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, sie aber eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Hintergrund ist, dass der Landkreis immer nur eine Entscheidung für sein gesamtes Kreisgebiet treffen kann, die Witterungsverhältnisse aber sehr unterschiedlichen sein können.
Distanzunterricht bleibt in jedem Fall möglich. (pm/leo)