Wie mit dem Abfall im Land umzugehen ist, das regeln Gesetze. Zuständig für die Entsorgung von Kartoffelschalen, Joghurtbechern, Zeitungen, Strauchschnitt, Waschmaschinen, Couchgarnituren sind die Landkreise. Ein jeder ist verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und im Abstand von fünf Jahren zu aktualisieren. Das Konzept beschreibt, wie der Kreis Abfall sammelt, entsorgt, verwertet.
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