Pauschal beantworten lässt sich die Frage nicht. Sowohl die Höhe des Arbeitslosengeldes als auch die Höhe der Rente werden individuell berechnet. Betroffene sollten sich auf jeden Fall kostenlos bei der Rentenversicherung beraten lassen. Folgende Szenarien sind möglich:
- Szenario 1: Arbeitslosengeld statt Frührente
Wer spät in der Karriere den Job verliert, kann sich für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) entscheiden - anstatt Frührente zu beantragen. Das bietet sich dann an, wenn das ALG I höher ausfällt als die zu erwartende Altersrente. „Außerdem vermindert sich ein möglicher Rentenabschlag, je später die Altersrente in Anspruch genommen wird", sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung.
Das ALG I beträgt bei Älteren im Schnitt 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts. Weiteres Einkommen wie beispielsweise Mieteinkünfte und Vermögen werden nicht angerechnet. Ein Pluspunkt: „Der Bezug von ALG I erhöht die zu erwartende Altersrente, denn die Arbeitsagentur zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge", sagt von der Heide.
Ob das Arbeitslosengeld bis zur Rente reicht, hängt der Stiftung Warentest zufolge etwa davon ab, wie alt der oder die Betroffene ist und wie lange er oder sie in der Arbeitslosenversicherung versichert war.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss sich allerdings zwingend an bestimmte Voraussetzungen halten. Und sich unter anderem darum bemühen, die Arbeitslosigkeit aus eigener Initiative zu beenden sowie sich gegebenenfalls von der Agentur für Arbeit vermitteln lassen.
Alle, die ALG I beziehen, können von der Agentur für Arbeit nicht dazu verpflichtet werden, in Frührente zu gehen. Wichtig: Endet die Beschäftigung aber mit einer Abfindungszahlung, ruht der Anspruch auf ALG I in voller Höhe.
- Szenario 2: Arbeitslosengeld II
Auch wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, ist laut Stiftung Warentest nicht direkt gezwungen, Rente zu beantragen. Beim ALG II handelt es sich aber um eine Sozialleistung. In aller Regel müssen andere Leistungen, die einem zustehen, vorrangig beantragt werden.
Ältere können ALG II dann beantragen, wenn ALG I vor ihrer Rente ausläuft, ohne dass sie einen neuen Job gefunden haben und sie den Lebensunterhalt auch nicht anderweitig bestreiten können. Andere Einkünfte sowie Vermögen werden angerechnet.
Grundsätzlich gilt: „Ab der Vollendung des 63. Lebensjahres besteht nach geltender gesetzlicher Regelung grundsätzlich die Verpflichtung, eine Rente wegen Alters vorzeitig, also auch mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen", sagt Matthias Hertle von der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings kann es Gründe geben, nach denen das unangemessen ist. Etwa, wenn Betroffene in naher Zukunft ohne Abschläge die Altersrente in Anspruch nehmen könnten. Weitere Ausnahmen finden sich in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung.
Szenario III: Frührente - mit Abschlägen
Wer kurz vor der Rente den Job verliert, denkt unter Umständen darüber nach, in Frührente zu gehen. Aber auch diese Option ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Ab einem Alter von 63 Jahren ist es möglich, die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen. Dafür muss der oder die Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Allerdings ist diese Altersrente immer mit einem Abschlag verbunden.
Dagegen können alle, die mindestens 45 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, vorzeitig und ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehen. Das Zugangsalter zu dieser Rente steigt in den nächsten Jahren schrittweise auf 65 Jahre.