Wirtschaft

„Sicher durch den Winter“: Das schlägt die Gaskommission vor

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaskommission hat am Montag ihren 34-seitigen Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt.

Die Einmalzahlung im Dezember soll versteuert werden. Ab März soll die Gaspreisbremse kommen. Für Mieter mit Energieschulden soll es Kündigungsschutz geben. Fernwärmekunden sollen stark entlastet werden.

Die Einmalzahlung im Dezember soll versteuert werden. Ab März soll die Gaspreisbremse kommen. Für Mieter mit Energieschulden soll es Kündigungsschutz geben. Fernwärmekunden sollen stark entlastet werden. Foto: Christoph Schmidt/dpa

„Es galt für uns, Wünschenswertes und Machbares überein zu bringen, Sparanreize aufrechtzuerhalten und eine Brücke zu dem New Normal höherer Energiepreise zu bauen“, sagte Industriepräsident Siegfried Russwurm.

Wie soll die Gaspreisbremse aussehen? Die Kommission rät, dass private Gaskunden und kleine Firmen ab März für ein Grundkontingent nur zwölf Cent je Kilowattstunde zahlen. Die Differenz zum Marktpreis trägt am Ende der Staat. „Das Kontingent beträgt 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.“ Eine Kilowattstunde Gas kostet derzeit im Schnitt 21 Cent für Neukunden. Für Fernwärmekunden soll es für einen Basisverbrauch auch eine Bremse geben: „Dazu wird ein garantierter Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent je Kilowattstunde für Fernwärme eingeführt.“

Welche Einmalentlastung soll es im Dezember geben? Die Kommission bleibt bei ihrem Vorschlag: „Gaskunden erhalten im Dezember eine einmalige Entlastung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.“ Eine weitere Einmalzahlung soll es nicht geben. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch fordert dagegen eine Übergangslösung: „Wir müssen jetzt eine Lösung für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Bremse finden, die nach Aussage der Versorger aus organisatorischen Gründen erst im März für private Haushalte

und Mittelstand greifen kann.“ Der Stadtwerke-Verband begrüßt, dass der Bund den Abschlag bis zum 1. Dezember an die Versorger erstatten soll.

Müssen Privatkunden die Hilfe versteuern? Ja, so schlägt es die Kommission vor. „Die erhaltene einmalige Entlastung ist bei der Einkommensteuererklärung als geldwerter Vorteil anzugeben“, heißt es im Bericht. Die soll ab einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro greifen. Damit will die Kommission dem Vorwurf etwas entgegensetzen, sie verteile das Geld mit der Gießkanne auch an Gutverdiener.

Wie wird die Industrie entlastet? Hier geht es um bis zu 25.000 Firmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Diese sollen stärker entlastet werden: Sie erhalten als Grundkontingent zwar nur 70 Prozent des Jahresverbrauchs angerechnet, doch dafür müssen sie nur sieben Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für die Menge, die sie darüber hinaus verbrauchen, wird der volle Marktpreis fällig. Allerdings hat die Industrie schon mehr als ein Fünftel Gas gespart. Und diese Bremse soll bereits im Januar starten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte, er trage die Vorschläge mit. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft kritisiert dagegen, dass die Großverbraucher bereits ab Januar, die kleinen Unternehmen aber erst ab März entlastet würden.

Welche Gegenleistung müssen Firmen bringen? Die Preisbremse soll nur Firmen gewährt werden, „die die betroffenen Standorte erhalten“, so der Bericht. Dazu sollen die Tarif- oder Betriebsparteien eine „Standort- und Transformationsvereinbarung“ schließen oder nachweisen, dass sie 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus erhalten. „Wichtig ist, dass die Unternehmen, die staatliche Hilfe erhalten, sich zugleich der Standort- und Beschäftigungssicherung widmen müssen“, sagte der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis. Ein Dividenden- oder Ausschüttungsverbot ist als Auflage nicht vorgesehen. Hierüber hatte es in der Kommission Streit gegeben. Die Grünen fordern ein Dividendenverbot. BASF will trotz hohen Gasbedarfs möglichst auf die Hilfen verzichten auch wegen der Dividendenfrage.

Welche Härtefallregeln gibt es? Mindestens ein halbes Jahr Zeit sollte Privathaushalten gewährt werden, um Energieschulden zu begleichen. Es soll ein Kündigungsmoratorium geben: Niemandem solle gekündigt werden, der wegen gestiegener Heizkosten seine Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht zahlen kann. Für Firmen soll ab Januar bis zum Ende der Gaspreisbremse ein Härtefallprogramm in Anlehnung an die Corona-Hilfen aufgelegt werden.

Wird die Bundesregierung die Vorschläge übernehmen? Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von „weiteren sehr guten Vorschlägen“ der Kommission. „Noch in dieser Woche werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge umgesetzt werden können.“ Es sei dabei klar, dass man nicht Gas subventioniere, damit dieses dann weiterverkauft werde, so Scholz.

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