In regelmäßigen Abständen von gut einem Jahr treten der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes und die Krankenkassen als sogenannte Kostenträger in Verhandlungen darüber ein, welche Ausgaben die Kassen dem Kreis rückwirkend erstatten und welche Pauschalen für den Einsatz von Personal und Fahrzeugen im Folgejahr anzusetzen sind.
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