Seit dem 1. Januar 2024 können alle Anträge nach § 3a NBauO, einschließlich des Bauantrags, über das Online-Portal des Landkreises eingereicht werden. Bis Juli 2024 war es jedoch noch nicht möglich, das gesamte Baugenehmigungsverfahren digital abzuwickeln. Durch ein Digitalisierungsprojekt des Bauamts, des Naturschutzamts und des Amtes für Wasserwirtschaft und Straßenbau können Bauanträge nun vollständig online bearbeitet werden.
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