Das Bundesverfassungsgericht hat es grundsätzlich für zulässig erklärt, Fußballvereine und die Deutsche Fußball-Liga (DFL) an den Polizeikosten von sogenannten Hochrisikospielen zu beteiligen. Bereits kurz darauf sind Forderungen aufgekommen, andere Großveranstaltungen ebenso zur Kasse zu bitten, sollten sie eine starke Polizeipräsenz erfordern. Eine Debatte, die irgendwann wohl auch Scheeßel erreichen wird.
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