Drohne rettet Rehkitze in Lavenstedt: Frühjahrsmahd mit Hightech
Landwirte und Jäger setzen moderne Technologie ein, um Wildtiere vor den Gefahren der Mahd zu schützen. Mithilfe von Drohnen und Wärmebildkameras werden Tiere wie Rehkitze aufgespürt und in Sicherheit gebracht.
Lea Schlotmann findet ein nicht so häufiges schwarzes Rehkitz auf der Fläche und bringt es gemeinsam mit dem anderen Rehkitz in Sicherheit. Foto: Privat
Während viele Menschen das verlängerte Maiwochenende bei schönem Wetter genossen, waren Landwirte auf den Feldern aktiv. Die Frühjahrsmahd stand an, ein wichtiger Zeitpunkt für die Landwirtschaft, der jedoch auch Gefahren für Wildtiere birgt. Besonders Rehkitze sind gefährdet, da sie sich instinktiv im hohen Gras verstecken und so von Mähmaschinen übersehen werden können. Ihr natürlicher Überlebensinstinkt bringt sie dazu, sich tiefer ins hohe Gras zu ducken, um möglichst nicht gesehen werden. Manchmal sind es auch Hasen oder andere Wildtiere, die sich im hohen Gras verstecken. Um dies zu verhindern, arbeiten Landwirte und Jäger eng zusammen, um die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren.
Der Lavenstedter Landwirt Sven Schröder konnte an einem Morgen gleich drei Rehkitze retten. Foto: Privat
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Seit zwei Jahren ist Simone Kasnitz Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Gnarrenburg. In diesem Zeitraum hat die Biologin bereits etliche Klimaschutzprojekte erfolgreich initiiert. Auch über aktuelle Pläne informierte sie kürzlich den Bauausschuss.
Im Rahmen ihrer Sommertour trafen sich vor kurzem Bundestagsabgeordnete Vanessa Zobel und Landtagsabgeordneter Dr. Marco Mohrmann mit den Mitarbeitern des Wiesenvogelprojektes des Landkreises Rotenburg.
Kurz vor Beginn der diesjährigen Räumkampagne weist der Unterhaltungsverband Obere Oste darauf hin, dass die Uferbereiche von Gewässern II. Ordnung zur Durchführung der maschinellen Gewässerräumung befahrbar sein müssen.