Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2024 bei der Agentur für Arbeit melden. Die Frist ist verbindlich und kann nicht verlängert werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Die elektronische Meldung über die Software IW-Elan wird empfohlen, die unter www.iw-elan.de kostenlos zur Verfügung steht.
Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Ab 2024 gelten höhere Sätze für Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Diese Mittel fördern Maßnahmen wie Arbeitsplatzanpassungen. Beratung bietet der Arbeitgeber-Service unter 0800/4555520 an. (pm/axt)