Das Leben wird immer komplizierter. Inzwischen wird den Bürgern vorgeschrieben, wie viel Schotter sie in den Vorgarten schütten dürfen und wie sie am Straßenrand parken sollen. Der soziale Druck wächst, wenn es um den Fleischkonsum beim Grillen geht oder um den Kauf eines Autos. Inzwischen erreicht die Verbotsdebatte auch die Situationen im Leben der Menschen, die als besonders schön und ergreifend gelten: die Hochzeit. Dürfen da noch bunte Luftballons aufsteigen, die ja später als Müll die Umwelt belasten? Wann folgen die Regelungen zum Einsatz von Girlanden und Blumen streuenden Kindern? Und dürfen Porzellanscherben noch Glück bringen? Der Senat handelt jetzt. Er fordert im Bundesrat das Verbot „des Auffliegenlassens von Hochzeitstauben“. Über die Zuchtproblematik von orientierungsschwachen weißen Tauben mag man ja streiten. Aber wenn angesichts von Wohnungsnot, Sanierungsstau in den Häfen, Bildungsmisere, Inflation und kollabierenden Haushalten der Senat auf der Bundesebene nun ausgerechnet mit Hochzeitstauben brillieren will, fragt man sich doch, ob die amtierende Koalition in Bremen nicht besser die Scheidung einreichen sollte.