Landkreis ROW

Landkreis Rotenburg ordnet Stallpflicht für Nutzgeflügel an

Um ein Übergreifen des Vogelgrippe-Virus auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnet der Landkreis zum 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel an. Die Stallpflicht gilt zunächst für Haltungen mit mehr als 50 Tieren.

Der Landkreis Rotenburg hat ab dem 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Der Landkreis Rotenburg hat ab dem 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Foto: Thomas Schmidt

Im Landkreis wurde bei mehreren Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet die aviäre Influenza (AI), die sogenannte Geflügelpest oder Vogelgrippe, nachgewiesen. Damit ist die Vogelgrippe flächendeckend im Landkreis angekommen.

Weiterlesen

Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter

1. Monat für

1 Euro

Jetzt Anmelden

danach 2,06€/Woche
monatlich kündbar

3 Monate für

3 Euro

Jetzt Anmelden

danach 2,06€/Woche
nach 3 Monaten mtl. kündbar

1 Jahr für monatlich

6,90 Euro

Jetzt Anmelden

20% sparen
nach 12 Monaten mtl. kündbar


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Newsletter Der ZZ-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
PASSEND ZUM ARTIKEL

Landkreis Rotenburg

Vogelgrippe zwingt zur Stallpflicht im Landkreis Rotenburg

Landkreis Rotenburg

Bunte Socken für Menschen ohne Obdach: Linke ruft zu Spenden auf

Landkreis Rotenburg

Herbstliche Deko-Ideen: Kreative DIY-Projekte für Zuhause

nach Oben