Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte am 19. Dezember 2018 einen damals 36 Jahre alten Angeklagten wegen mehrerer Taten zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe. Sechseinhalb Jahre später ist das Urteil immer noch nicht rechtskräftig und der scheinbar psychisch kranke Mann immer noch auf freien Fuß. Er hatte damals Berufung eingelegt, doch sämtliche am Landgericht Verden anberaumten Termine scheiterten wegen einer Verhandlungsunfähigkeit des 42 Jahre alten Rotenburgers. Bis zu dieser Woche.
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