Einig war man sich bei der Zweitwohnungssteuer. Sie soll zum 1. Januar oder aber im Laufe des Jahres 2023 in Kraft gesetzt werden. Die betroffenen Wohnungseigentümer werden von der Gemeinde angeschrieben, um die Sachlage zu klären. Erst danach soll gegebenenfalls ein Steuerbescheid erlassen werden.
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