Mit der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab sofort Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.
Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde bei der Stadt Cuxhaven oder dem Landkreis Cuxhaven nicht aufsuchen. Es werden diesbezüglich keine neuen Aufenthaltserlaubnisse ausgegeben. Die Personen werden schriftlich informiert.
Der Zoll und die Polizei sind in Kenntnis gesetzt, damit es bei Kontrollen möglichst nicht zu Missverständnissen kommt. Mehr Infos sind auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.germany4ukraine.de zu finden. (pm/bel)