Bremerhaven Kriminalität

Bremerhavener Kopfschussprozess: Der Angeklagte nimmt das Urteil nicht hin

Vor zwei Wochen wurde Hartmut B. zu einer hohen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Lebenspartnerin mit einem Kopfschuss getötet haben soll. Es gab keine Beweise, nur Indizien. Es war absehbar, dass das harte Urteil nicht einfach hingenommen wird.

Angeklagter wird am Rollator von Justizbeamten zur Anklagebank geführt.

Im sogenannten Kopfschussprozess ist Hartmut B. zu einer hohen Strafe verurteilt worden. Jetzt wehrt er sich gegen das Urteil. Foto: Mündelein

Hartmut B. hatte unter Tränen seine Unschuld beteuert. Seine psychisch kranke Frau habe sich selbst getötet. Immer wieder habe sie ihn aufgefordert, ihrem Leiden ein Ende zu setzen. Aber er habe das nicht gemacht. Auch die Ärzte bescheinigten öfter die Selbsttötungsabsichten der Frau. Dennoch wurde der 67-jährige Bremerhavener vor dem Landgericht Bremen vor 14 Tagen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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