Jens Eckhoff, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundes-Nachtragshaushalt 2021 Parallelen zu den CDU-Argumenten vor dem Bremer Staatsgerichtshof am Drei-Milliarden-Euro-Schuldenpaket von Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). „Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Die Schuldenbremse ist streng anzuwendendes Verfassungsrecht und darf nicht umgangen werden“, betont Eckhoff. Eine Aussetzung der Schuldenbremse sei ein eng begrenzter Ausnahmefall. Dass die gesamten Kreditermächtigungen – auch rückwirkend – gestrichen wurden, unterstreiche die enormen Risiken eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse. Eckhoff: „Auch für Bremen zeichnen sich damit deutlich höhere Risiken ab.“ (pm/mcw)
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL
Von Pascal Patrick Pfaff06.09.2025
Bremerhaven
Meine Woche
Hafen-Blockade, Rattenalarm und teure Najade
Von Dirk Bliedtner05.09.2025
Von Jens Gehrke05.09.2025

