Das Urteil gegen den 23-jährigen Hauptangeklagten (vier Jahre Gefängnis) war bereits kurz nach der Urteilsverkündung im August vorigen Jahres rechtskräftig geworden, das Urteil gegen den 24-jährigen Mitangeklagten (elf Monate Haft auf Bewährung) hat nun auch Bestand.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 24-Jährigen gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Mittwoch Richterin Isabelle Möllers, die neue Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichtes. Der Hauptangeklagte war wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Geldwäsche in 53 Fällen schuldig gesprochen worden. Der Mitangeklagte dagegen war nur an einigen dieser Taten beteiligt gewesen.
Betrug und Geldwäsche in 53 Fällen
Insgesamt hatten die beiden Angeklagten einen Schaden von rund 250.000 Euro angerichtet. Sie hatten im Auftrag von Hintermännern, die in der Türkei sitzen, in Nordenham, Wilhelmshaven und Varel gnadenlos ältere Menschen mit Horrorgeschichten abgezockt. Dabei waren die Opfer von angeblichen Polizisten und Staatsanwälten angerufen worden. Ihnen wurde mitgeteilt, dass Verbrecherbanden es auf ihr Vermögen abgesehen hatten. Geld, Schmuck und EC-Karten nebst PIN-Nummern müssten vor die Tür gelegt werden, damit es von der Polizei in Sicherheit gebracht werden könne. Die Anrufer waren die Verbrecher. Sie kassierten bei den Senioren ab, die ihr Eigentum den Gangstern anvertrauten in der Hoffnung, es vor Gangstern schützen zu können.
Geld ist in die Türkei geflossen
Die beiden Angeklagten waren diejenigen in der Bande, die die Beute von den jeweiligen Geschädigten abholten. Anschließend überwiesen sie das ergaunerte Geld in die Türkei.
Im Verfahren hatten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das wurde ihnen auch strafmindernd angerechnet, mussten die betagten Opfer doch nicht mehr als Zeugen aussagen. Positiv für den Hauptangeklagten fiel zusätzlich ins Gewicht, dass er in Oldenburg vor Senioren einen Vortag zu dem Thema gehalten hatte, welche Gefahren von falschen Polizisten ausgehen und wie man sich schützen kann.
Ob falsche Polizisten oder Schockanrufe anderer Art. Die Masche ist immer gleich. Die Anrufer verlangen Geld - um es angeblich in Sicherheit zu bringen, um die Operation eines nahen Angehörigen zu finanzieren oder Ähnliches. Die richtige Polizei rät: Sofort auflegen!