Die Rede ist von der Einführung der Umsatzsteuer in der öffentlichen Verwaltung. Gemäß der neuen Richtlinie der Europäischen Union und Beschluss des Bundesrates ist die Frist für die Einführung verlängert worden: bis zum 31. Dezember 2024. Es ist also noch ein bisschen Zeit. Doch technisch und personell muss viel getan werden. In der bundesweit geführten Diskussion heißt es von Kämmerern oft: „Ein riesiger Aufwand für nichts!“
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