Niedersachsen
Gericht stärkt Rechte von Ärzten in Teilzeit
Das Arbeitsgericht Hannover stärkt Teilzeitbeschäftigte: Ärztinnen und Ärzte erhalten für Mehrarbeit Zuschläge. Gilt das bald auch für andere Kliniken?

Ärzte in Teilzeit dürfen nach einem Gerichtsurteil auf mehr Geld hoffen. (Symbolbild)
Foto: Sebastian Kahnert
Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit haben Anspruch auf Zuschläge für Überstunden. Das hat das Arbeitsgericht Hannover in einem Fall entschieden, den der Marburger Bund Niedersachsen für eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angestrengt hatte. Nach Angaben der Ärztegewerkschaft sprach das Gericht der Klägerin Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu.
Das Urteil vom 15. Oktober stärke die Rechte von Teilzeitbeschäftigten deutlich, teilte der Marburger Bund mit. Es könne nach Einschätzung der Gewerkschaft über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben und auch auf andere Tarifverträge übertragen werden – etwa für Ärzte an kommunalen Kliniken.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber hatte demnach argumentiert, eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einem anderen Tarifvertrag lasse sich nicht auf den Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) übertragen. Das Arbeitsgericht folgte jedoch der Sicht des Marburger Bundes. Eine Berufung wurde zugelassen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.