Aufgrund vieler telefonischer Anfragen bezüglich der Grundsteuer teilt die Gemeinde Stadland mit, dass nur noch dann Bescheide verschickt werden, wenn Änderungen erfolgen. Sonst behalten die alten Bescheide ihre Gültigkeit, betont die Gemeinde. Sie verweist zudem auf die Grundsteuer-Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. (pm/oer)

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